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AGB

AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Stockfoto-Berlin (Thomas Duchauffour)
I. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotodesigner (Thomas
Duchauffour) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
II. Produktionsaufträge
Der Fotodesigner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil – durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. So fern
der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotodesigner hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt
insbesondere für die Bildauffassung, der Location und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
Der Auftraggeber wählt die Bilder online aus, die der Auftragnehmer bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe des Bildmaterials an den Auftraggeber beim
Fotodesigner eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Der Fotodesigner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
III. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden
für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der
im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotodesigner berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.
Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotodesigner
ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung der Fotos gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 20% auf das jeweilige Grundhonorar.
IV. Haftung
Der Fotodesigner haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultiert. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotodesigner, sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund
von Umständen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, interne Buchungsfehler, Verkehrsstörungen) kein Fotodesigner
zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotodesigner zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder
wird sie vom Fotodesigner abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
V. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Hochzeitsfotografie. Das
Honorar versteht sich inklusive der gesetzlichen Mwst.
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotodesigner
auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von
65,00 € fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Fotodesigners, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich
der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens 120,00 Euro. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, erforderliche Spesen etc.) sind im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Das Honorar muss nach dem Shooting oder per Vorkasse gezahlt werden. 6. Für Shootings ausserhalb Berlins ist eine Vorkasse in Höhe der Fahrt/Reisekosten fällig.
Die Lieferzeit der Abzüge incl. der Onlinegalerie beläuft sich je nach Aufwand und Buchungsdauer zwichen 3 und 14 Werktage.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder
die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00
€ pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtstand vereinbart.

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